Wer die Arbeit des SAU e.V. unterstützen möchte, kann eine Spende entrichten. Vielen Dank!
Spenden und Mitgliedsbeiträge an den SAU e.V. sind als Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerlich absetzbar. Eine steuerabzugsfähige Zuwendungsbesätitung stellen wir gerne aus.
Spendenkonto SAU e.V.: